VERFOLGTE HOMOSEXUELLE
: Anerkennung als Flüchtlinge möglich

LUXEMBURG | Verfolgte Homosexuelle können nach Ansicht einer EU-Gutachterin in Europa auf Aufnahme als Flüchtlinge hoffen. Die Behörden müssten prüfen, ob die Betroffenen in ihren Heimatländern mit schweren Strafen oder anderer Verfolgung rechnen müssen, erklärte die Gutachterin am EuGH in einer Stellungnahme. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. In den meisten Fällen halten sich die obersten europäischen Richter an die Empfehlungen ihrer Gutachter.

Im konkreten Fall geht es um drei Homosexuelle aus Sierra Leone, Uganda und Senegal. Dort drohen ihnen schwere Strafen, zum Teil sogar lebenslange Haft. Die Männer kämpfen in den Niederlanden um ihre Anerkennung als Flüchtlinge. Die Richter dort baten den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.

Homosexuelle könnten eine eigene soziale Gruppe bilden, wenn sie in ihrem Herkunftsland so behandelt würden, argumentierte die Gutachterin. Das Verbot homosexueller Handlungen allein stelle noch keine Verfolgung dar, die Behörden müssten die Schwere der drohenden Strafen in Betracht ziehen. (dpa)