Kein tieferer Grund

FLUSSVERTIEFUNGEN

Silberstreife am Horizont über der Elbe glauben die Hamburger Grünen erblickt zu haben: Sie sind überzeugt, dass Senat und Hafenwirtschaft „mit ihrem Konfrontationskurs bei der Elbvertiefung scheitern werden“. Stattdessen sollten die Bagger-Befürworter „jetzt die Verständigung mit den Umweltverbänden suchen“. Und die fordern jetzt auch an der Elbe „einen Plan B“ – nach Bremer Vorbild. Denn dort haben Politik und Planungsbehörden nach ihrer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Sachen Weservertiefung am Donnerstag angekündigt, Sondierungsgespräche mit den Umweltverbänden über eine gütliche außergerichtliche Einigung anzustreben.

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hatte die Planfeststellung für die Vertiefung von Außen- und Unterweser für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Zudem haben die Leipziger Richter dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vier Grundsatzfragen vorgelegt. Sie möchten wissen, ob das „Verschlechterungsverbot“ der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den ökologischen Zustand von Gewässern absolut zu verstehen sei oder Ausnahmen zulasse. Zudem erbitten sie eine Definition des dort ebenfalls verankerten „Verbesserungsgebots“ für Gewässer.

Die Antworten, die im Lauf des kommenden Jahres erwartet werden, dürften auch von Bedeutung für die geplante Elbvertiefung sein, über die das BVerwG im Herbst verhandelt: Denn EU-Recht, das zumindest ist gegenwärtig unstrittig, gilt an der Elbe ebenso wie an der Weser.

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde gibt sich demonstrativ gelassen. „Verhandlungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung“, lässt sie wissen, „sind nicht angezeigt.“ Während also die Bremer kleinmütig die weiße Fahne in Richtung der Ökos zu schwenken scheinen, kann das den Kampfgeist der Elb-Pfeffersäcke nur stärken: Hier wird alles oder nichts gespielt.  SMV