Nicht doppelt moppeln

Gepäckverlust im Urlaub: Hausratversicherung kommt häufig für Schaden auf

Wer seine Siebensachen im Urlaub vor dem Klau im Hotelzimmer oder vor Diebstahl im Ferienhaus absichern will, braucht nicht unbedingt eine teure Reisegepäckversicherung abzuschließen, teilt die Europäische Verbraucherzentrale mit.

Oft deckt auch die Hausratversicherung Schäden aus Einbrüchen in der Unterkunft ab.

Bei Verträgen, die ab 1992 abgeschlossen wurden, lohnt ein Blick in die Versicherungsunterlagen.

In der Regel sind darin Reisegepäck und Wertsachen bis zu drei Monate mit 10 Prozent der Versicherungssumme, maximal bis zu 10.000 Euro, mitversichert. Dieser Passus gilt weltweit. Versicherte sollten rechtzeitig vor Ferienbeginn in ihren Versicherungsunterlagen nachschauen, ob und zu welchen Konditionen ein solcher Schutz besteht.

Die Hausratversicherung auf Reisen hat aber auch Grenzen: Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt nur, wenn Langfinger ins Feriendomizil gewaltsam einsteigen.

Greifen Diebe auf der Straße oder im Restaurant zu, hält sich die Versicherung bei der Schadenerstattung bedeckt.

Und auch Besitzer von Wohnmobilen können nach einem Bruch nicht auf Schadenersatz pochen.

Doch wenn Gepäck und Wertsachen, die sich in der Unterkunft befinden, durch Sturm oder Hagel beschädigt werden, springt die Hausratversicherung ein. Auch für Verluste durch Brand und Raub am Urlaubsort kommt die Assekuranz auf.

Die Versicherungsgesellschaft zahlt nur, wenn ihr ein Schaden unverzüglich in allen Einzelheiten gemeldet wird. Ein Einbruchdiebstahl muss außerdem sofort bei der örtlichen Polizei angezeigt und dort schriftlich bestätigt werden. Ohne diesen Nachweis kommt die Assekuranz zu Hause nicht für entwendete Utensilien auf.

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