Raus aus dem sächsischen Sumpf

JUSTIZ Freispruch im Journalisten-Prozess ist rechtskräftig

DRESDEN taz | Nach fünf Jahren Verfahrensdauer ist der Freispruch für die „Sachsensumpf“-Berichterstatter Thomas Datt und Arndt Ginzel am Donnerstag rechtskräftig geworden. Die Dresdner Staatsanwaltschaft zog ihre Revision gegen das im Dezember 2012 in zweiter Instanz ergangene Urteil zurück.

Die beiden freien Journalisten waren 2008 wegen übler Nachrede angeklagt worden. Es ging um zwei Beiträge im Spiegel und bei Zeit online, in denen in Frageform die möglichen Verstrickungen sächsischer Justizbeamter in Leipziger Korruptionsnetzwerke beleuchtet wurden.

Das Amtsgericht Dresden hatte sie in erster Instanz im August 2010 dafür noch zu Geldstrafen verurteilt. Das Urteil wurde vom Deutschen Journalistenverband und anderen Journalistenorganisationen als Angriff auf die Pressefreiheit gewertet. Alle Formulierungen seien presserechtlich gedeckt, hieß es damals, weshalb die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Ebene ausweichen wolle.

Das Landgericht tendierte schließlich auch in diesem Sinne und hob das Urteil auf. Der mit einer auch in sächsischen Justizkreisen umstrittenen Hartnäckigkeit vorgehende Staatsanwalt Christian Kohle legte jedoch Revision gegen das Urteil ein, gab aber ein halbes Jahr später nach. Die beiden Journalisten zeigten sich erleichtert und bedankten sich bei ihren Unterstützern.

Der Rechtsexperte Klaus Bartl von der Linksfraktion des Landtages kommentierte, die Staatsanwaltschaft sei offenbar selbst „zur späten Einsicht gelangt, dass ihr überhartes Vorgehen gegen publizistische Aufklärungsbemühungen rund um den ‚Sachsensumpf` dem Rechtsstaat einen Bärendienst erwiesen hat“. MICHAEL BARTSCH