Thema des Tages

Sponsoring an Schulen und Unis

Die „Allgemeine Anweisung über Werbung“ von 1997 erlaubt Schulen, Einnahmen durch Werbung oder aus Sponsoring zu erzielen. Mit der Einwerbung solcher Mittel sollen Projekte finanziert werden, die „nicht zur Grundausstattung“ von Schulen gehören. „Kürzungen im öffentlichen Haushalt auszugleichen“ ist ausdrücklich nicht das Ziel. Streng verboten: Unterrichtsinhalte beeinflussen, an schwarzen Brettern werben sowie Werbung für Tabak oder Alkohol (Text oben). Auch an den Unis nimmt Werbung zu: In Mensen müssen Studis TV-Werbespots ertragen. awi