Ein Klub entscheidet

GESCHICHTE Vom Militär zum Umweltschutz

STOCKHOLM taz | Die Kriegsmarine Hitlerdeutschlands, der sowjetische Sputnik und der Kalte Krieg: Alle haben Anteil am Schutz der Antarktis. Dabei spielten Umwelterwägungen eine völlig untergeordnete Rolle, als die „Mutter“ des Vertragswerks ausgehandelt wurde, das jetzt für den kältesten, windigsten und niederschlagärmsten Kontinent unseres Planeten gilt. Die „Erhaltung und Schutz der lebenden Schätze in der Antarktis“ taucht in dem 1961 in Kraft getretenen „Antarktis-Vertrag“ nur in einem Nebensatz auf.

Triebkraft für das Abkommen war militärisch: Im Zweiten Weltkrieg hatte die deutsche Marine aus Verstecken in der subantarktischen Inselwelt heraus englische Schiffe angegriffen. 1947 übten Tausende US-Soldaten eine mögliche Invasion der Sowjetunion über das nördliche Eismeer. Die Sowjetunion wiederum wurde in den 1950er Jahren unter dem Deckmantel der Forschung immer aktiver in der Südpolarregion.

Verstärkt durch den Schock, den der Start des Sputnik auslöste, wuchs in Washington wie in Moskau die Furcht, die andere Supermacht könne den Willen und die Kapazität haben, die Antarktis als Atomwaffenbasis zu nutzen.

Binnen sechs Wochen wurde 1959 ein Vertrag ausgehandelt, der den sechsten Kontinent kurzerhand zur kernwaffenfreien Zone erklärte. Alle militärischen Stützpunkte und Manöver wurden verboten. Einzig friedliche wissenschaftliche Aktivitäten sollten erlaubt sein.

Neben den USA und Russland waren Vertragspartner unter anderem die „Territorialstaaten“ England, Norwegen, Frankreich, Neuseeland, Australien, Chile und Argentinien. Deren Gebietsansprüche legte der „Antarktis-Vertrag“ erst einmal auf Eis und räumte allen Ländern mit Forschungsinteressen in der Antarktis das Recht ein, sich an der Verwaltung des Kontinents zu beteiligen. Auch die Bundesrepublik ist seit 1981 Mitglied in diesem Klub. Inzwischen wurde der Ausgangsvertrag durch viele Neben- und Zusatzabkommen ergänzt: Beispielsweise für den Schutz von Flora und Fauna, durch eine Robben-Konvention und seit 1982 durch die „Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze“. REINHARD WOLFF