Klage gegen Reichsstraße

STADTENTWICKLUNG Initiative hofft, Stopp der Planung könnte Basis für integrierte Verkehrsplanung sein

Die Klägergemeinschaft gegen eine Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße hofft, durch einen Stopp dieser Pläne doch noch eine integrierte Verkehrsplanung initiieren zu können, wie sie von vielen politisch Engagierten im Stadtteil gefordert wird. Der Verkehrsbehörde wirft die Solidargemeinschaft „Rechtsschutz Lebensqualität Wilhelmsburg“ vor, sie habe trotz der vielen Einwände ihre ursprüngliche Planung nicht substanziell verändert.

Wie kurz berichtet, haben sich fast alle Mitglieder der Solidargemeinschaft für eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der alten Schnellstraße ausgesprochen. Jetzt muss sich das Oberverwaltungsgericht mit der Frage befassen, ob der Neubau der Straße direkt neben der Bahnstrecke in unzulässiger Weise die Rechte der Anwohner beeinträchtigt.

Die Kläger kritisieren, dass die bestehende, schmale Schnellstraße mit dem Ausbaustandard der 1950er Jahre im Falle einer Verlegung auf Autobahnbreite anschwellen soll. Unter der Voraussetzung, dass die Straße überhaupt eine Schnellstraße bleiben soll, würde das freilich auch für eine Sanierung an Ort und Stelle gelten.

Ein Neubau in doppelter Breite, der höherer Geschwindigkeit ermögliche, werde „zu mehr Verkehr, zu mehr Lärm und zu mehr Schadstoffen“ führen, warnen die Kläger. Es sei riskant, die künftige Schnellstraße dicht an die viel befahrene Bahnstrecke zu legen, zumal dort viele Gefahrguttransporte unterwegs seien.

Eine Ausfahrt in der Rothenhäuser Straße werde zu einem Verkehrschaos führen und eine Stadtentwicklung dort unmöglich machen. Die Integration der heutigen Reichsstraße in das Gartenschaugelände zeige, dass die Straße bleiben könne, „weil sie leise ist, weil sie sicher ist und dem derzeitigen Verkehrsaufkommen gewachsen ist“, wie die Initiative behauptet. Die Planer sehen das anders.  KNÖ