BEI RUFSCHÄDIGUNG
: Artikel darf bleiben

STRASSBURG | Zeitungen in Europa sind nicht verpflichtet, Artikel aus dem Internet zu nehmen, wenn ein Gericht sie als rufschädigend eingestuft hat. „Es ist nicht Aufgabe der Justiz, Geschichte neu zu schreiben“, erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Fall drehte sich um einen Text der polnischen Rzeczpospolita über zwei dubiose Anwälte. Polnische Gerichte hatten 2002 festgestellt, dass dabei nicht gründlich recherchiert worden sei. (epd)