CDU will auch für Investitionen klagen

In Karlsruhe muss Bremen auch für sein hohes Investitionsniveau streiten, findet der Wirtschaftssenator

Bremen taz ■ Den Bremen-Stand auf der Cebit lässt sich Wirtschaftssenator Jörg Kastendiek (CDU) 250.000 Euro kosten – in Form von Zuschüssen, oder, wie es haushaltstechnisch heißt, „Investitionen“ in die Bremen-Werbung. Der Stand bietet kleineren Firmen eine Cebit-Plattform, die sich einen Stand allein nicht leisten könnten. Oder würden: Ein Projekt der Rüstungsfirma Atlas-Elektronik ist auch bei den „Kleinen“ dabei, und eine IT-Tochterfirma der EWE.

Wird sich Bremen solche „Investitionen“ auch in Zukunft leisten können, wenn der Städtestaat vor dem Bundesverfassungsgericht deutlich machen will, dass die Haushaltsnotlage nicht selbst verursacht ist, etwa durch überdurchschnittlich hohe Zuschüsse (Subventionen) für örtliche Unternehmen? Zur Erinnerung: Bremen leistet sich als Nehmerland im Länderfinanzausgleich eine deutlich höhere Investitionsquote als das Geberland Hamburg.

Nach der Präsentation des Cebit-Auftrittes fragte die taz den Wirtschaftssenator danach, ob es Zuschüsse wie die für die Cebit oder für andere Messeauftritte in Zukunft wird geben können. Kastendiek antwortete, wie es seine Art ist, allgemein und ausweichend: „Wir müssen jeden Haushaltstitel auf den Prüfstand stellen.“

Und insgesamt, wie steht der CDU-Wirtschaftssenator zu dem von Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) formulierten Ziel, dass sich Bremen keine höhere Investitionsquote als Hamburg leisten kann, wenn es glaubwürdig auf Sanierungshilfen klagen will? „Vergleichsquoten aus anderen Bundesländern dürfen zu keinem Politikersatz werden“, sagt Kastendiek.

Die Investitionsquote ist derzeit der zentrale Konfliktpunkt in der Koalition. „Ich plädiere in diesem Zusammenhang immer dafür, die inhaltlichen Zielsetzungen der Wirtschaftsstrukturpolitik nicht außer Acht zu lassen. Es geht darum, durch gezielte Investitionen neue Arbeitsplätze zu schaffen. Mit dem Ausbau der Wissenschaftslandschaft, dem Technologiepark oder der Airport-Stadt haben wir Erfolg. Wir sind beim Wirtschaftswachstum aber noch nicht überdurchschnittlich, wir haben unser Ziel deshalb noch nicht erreicht“, sagt Kastendiek.

Das ist die Position, die der Senat jahrelang vertreten hat, als die Sanierungshilfen flossen. Seitdem aber die Klageschrift für den neuen Gang nach Karlsruhe vorbereitet wird, haben zumindest der Finanzsenator und der Bürgermeister einen anderen Ton angeschlagen. Denn es gibt ein weiteres Gutachten, in Auftrag gegeben vom Bremer Senat für die Klage, in dem Prof. Karl Lichtblau im Detail ausgerechnet hat, dass diese besonderen Strukturinvestitionen für ihr eigentliches Ziel, die Haushaltssanierung, wenig gebracht haben und auch gar nicht viel bringen konnten. Selbst wenn das bremische Wirtschaftswachstum zwei Prozent über dem Bundesdurchschnitt gelegen hätte – was nicht der Fall war – hätte das wenig in die klamme Kasse gebracht, weil vor allem Bremens Ansprüche aus dem Länderfinanzausgleich reduziert werden durch außerordentliche Zuwächse der Steuerkraft. Kastendiek wollte sich auf eine Diskussion dieser Gutachter-Feststellung nicht einlassen. Er erklärte zur Begründung, er kenne das Gutachten nicht im Einzelnen.

Es scheint kennzeichnend für die Lage des Bremer Senats zu sein, dass der CDU-Koalitionspartner bisher schlicht nicht akzeptiert, dass sich die Verfassungsklage ausschließlich auf die extreme Haushaltsnotlage bezieht und weitere Sanierungshilfen zur Schuldenreduzierung einfordert. Klaus Wolschner