FALL MOLLATH
: OLG Bamberg ordnet neue Prüfung an

BAMBERG | Der seit Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath hat vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hob gestern einen Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 10. Juni auf, der die Fortdauer der Unterbringung Mollaths angeordnet hatte. Wie das OLG mitteilte, wurde das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Nach Auffassung des OLG haben die Bayreuther Richter in der Sache entschieden, ohne eine erneute Begutachtung Mollaths zu veranlassen, und sich stattdessen auf ein mehr als zwei Jahre altes Gutachten gestützt. (dpa)