Privatvideos von Fussballfans

Die Videoüberwachung, die zu den geplanten Sicherheitsmaßnahmen auf der WM-Fanmeile gehört, wird nicht von der Polizei, sondern vom privaten Veranstalter des Festes durchgeführt. Dies bestätigte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gestern bei der Senatspressekonferenz. Nach dem Polizeigesetz sei Videoüberwachung nur bei konkreter Befürchtung von Straftaten zulässig, sagte Körting. Aufzeichnungen eines privaten Veranstalters fielen dagegen „in dessen Verantwortung“. Zu den geplanten Sicherheitsmaßnahmen für die Fanmeile auf der Straße des 17. Juni gehört auch die komplette Umzäunung des Tiergartens. An den Eingangsstellen sollen außerdem Personenkontrollen durch private Sicherheitsfirmen stattfinden. Die Videoüberwachung soll sich nach Auskunft des Innensenators lediglich auf die Straße des 17. Juni beschränken. Das umgebende Parkgelände werde hingegen nicht überwacht, versicherte Körting. awi/taz