KURZ NOTIERT

Ein grundsätzliches Urteil zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe hat im Juni das Oberverwaltungsgericht Bremen gefällt. Im konkreten Fall entschied es, dass der Hinterbliebene eines Soldaten dieselben Versorgungsansprüche wie ein Witwer hat – rückwirkend bis zum Beginn des Jahres 2004. Das geht deutlich hinaus über das, was Obergerichte oder die Bundesregierung Homosexuellen bislang zugestanden haben. Die Bundeswehr wollte Betroffenen zuvor weder Sterbegeld noch Witwerversorgung gewähren.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting fordert die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) auch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Damit „erreichen wir die überfällige, vollständige, rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare und beseitigen so alle Benachteiligungen auf einen Schlag“, sagt Schiedek. Auch der niedersächsische Landtag hat sich für die volle rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen ausgesprochen: Dafür stimmten Mitte Juni geschlossen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der FDP. Es gebe keine Argumente, die gegen die gleichen Rechte für Schwule und Lesben sprächen, erklärten sie. Von der CDU unterstützten nur einzelne Abgeordnete den Antrag. Dieser hat die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare sowie deren steuerliche Gleichstellung zum Ziel.