Linden bleiben vorerst stehen

Die drei alten Linden in der Schöneberger Crellestraße dürfen in der Vegetationsperiode nur nach vorheriger Beteiligung der bekannten Umweltschutzverbände gefällt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) gestern entschieden. Der BUND muss somit beteiligt werden. Außerdem entschied das OVG, dass der BUND als Naturschutzbund klagebefugt ist.

Es revidierte die erstinstanzliche Entscheidung, in der am 10. Juli eine Klagebefugnis ausgeschlossen worden war. Dagegen hatte der BUND Beschwerde eingelegt. Seit Juni versuchen Anwohner im Crellekiez die Fällung der Bäume, die einem Neubau weichen sollen, zu stoppen. HEL