Das Geld der Familie K.

Der ehemalige Besitzer der Dönerbuden-Kette „Taco“ wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Bremen taz ■ Das Wort „Solidaritätszuschlag“ kennt Herr K. nicht. Es existiert in seiner Sprache auch gar nicht. Kein Wunder: Der Mann kommt aus Sri Lanka. Den Aufbau Ost hätte er freilich trotzdem mit bezahlen müssen. Insgesamt 185.000 Euro an Steuern soll der 49-Jährige zwischen 2000 und 2002 hinterzogen haben – als Inhaber der Dönerbuden-Kette „Taco“ im Viertel.

„Das muss man nicht glauben“, findet der Verteidiger Jochen Bachmann, der sich lieber an seine eigene Steuerschätzung hält, als der eines Betriebsprüfers zu glauben. Schon halbiert sich die fragliche Summe. „Das kommt ungefähr hin, glaube ich.“ Überhaupt sei er ein Freund pragmatischer Lösungen.

Doch am Ende kommt es auch gar nicht so sehr darauf an, wie viel Steuern Vythilingam K. hinterzogen hat. Denn er kann sie so oder so nicht nachzahlen. 500 Euro verdiene er im Monat, gibt K. vor Gericht an. Schließlich meldete er mit Taco 1 und 2 Konkurs an, 2004 war das. Seither laufen die beiden Imbissbuden unter der Regie zweier Söhne. Taco 3 gehört ohnehin schon seit langem einem Sohn des K. Amtsrichter Karl-Heinz Rogoll übt sich in Diplomatie: „Es mag Einschätzungen geben, die sagen: Das sind Goldgruben.“

Ach ja, dann war da noch das Haus Vor dem Steintor, dazu ein weiteres in Kattenturm, aber da wohnt Familie K. selbst drin. Zwei Millionen Mark waren für beide Immobilien einst zu bezahlen, noch heute fallen monatlich mehr als 4.000 Euro für Zins und Tilgung an. Besitzer war einst Vater K., doch das war vor seinem Konkurs. Jetzt gehören die Häuser seiner Frau. „Damit werden sie dem staatlichen Zugriff entzogen“, sagt der Amtsrichter. „Damit bleibt der Familienwohnsitz erhalten“, sagt der Verteidiger, weil er Rogolls Worte hässlich findet.

Aber kann man jetzt der Familie die Steuerschulden ihres Oberhauptes aufbürden? Die Sippenhaft ist abgeschafft – und doch „drängt“ sich der Staatsanwältin „der Eindruck auf, dass da Mittel vorhanden sind“. K. mag das nicht abstreiten, sein Verteidiger auch nicht. Am Ende einigt man sich auf einen Kompromiss: Ein Jahr auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung, dazu 9.000 Euro Strafe. Jan Zier