UNTERM STRICH

Im juristischen Tauziehen um das Schicksal von Suhrkamp gibt es eine abermalige Wende – oder doch nicht? Die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz darf ihre eigenen Gewinnforderungen für 2010 und 2011 nicht fällig stellen. Dies hat das Landgericht Frankfurt auf Antrag von Minderheitsgesellschafter Hans Barlach in einer einstweiligen Verfügung entschieden. Die brisante Frage ist nun, ob Suhrkamp weiterhin pleite ist – und damit der Berkéwicz-Gegenspieler aus dem Verlag gedrängt bleibt. Denn nur wenn Suhrkamp tatsächlich insolvent ist, sind seine Rechte als Gesellschafter nachrangig. Mit dem jetzigen Beschluss des Landgerichts Frankfurt sei die „künstlich herbeigeführte Zahlungsunfähigkeit“ des Verlags beseitigt, erklärte Barlach am Montag. Seine Medienholding sei bereit, zusammen mit der Unseld-Stiftung den Verlag fortzuführen. Suhrkamp sieht das anders: Der Insolvenzantrag wurde aufgrund einer vorliegenden Überschuldung gestellt, nicht aufgrund der Zahlungsunfähigkeit, die die Medienholding nun beseitigt sieht, teilt die Verlagssprecherin mit. Dieser Insolvenzgrund werde durch den Frankfurter Beschluss nicht berührt. Zudem werde im Augenblick durch den Verlag und seine Berater geprüft, ob die Zahlungsunfähigkeit des Verlages durch den Beschluss beseitigt wurde und welche Konsequenzen sich gegebenenfalls daraus ergeben.