Ralf arbeitet im Kindergarten

betr.: zum selben Artikel

In einem mir bekannten zweigruppigen Kindergarten arbeitet ein Ralf einige Stunden, die möglich sind, weil die 38,5 Stunden der drei hauptamtlichen Erzieherinnen das für diesen Kindergarten mögliche Stundenkontingent nicht ausfüllen. Natürlich kann jener Ralf von den auf ihn entfallenden Reststunden nicht leben. Deswegen erledigt er „nebenher“ noch andere Arbeiten.

Gleichwohl ist das Stundenkontingent, das er im Kindergarten hat, für den ausgebildeten Erzieher das Haupteinkommen. Würde die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden erhöht, könnte der Kindergarten diesen Ralf nicht mehr tragen. Er müsste entlassen werden. Nur weil es diesen Ralf gibt, ist es aber in diesem Kindergarten möglich, eine Über-Mittag-Betreuung anzubieten. Also die Möglichkeit für berufstätige Frauen, ihre Kinder bis 16 Uhr im Kindergarten zu lassen. Müsste Ralf entlassen werden, könnte dieser Kindergarten auch die Über-Mittag-Betreuung nicht mehr anbieten. Die Erhöhung auf 40 Stunden beträfe also nicht nur jenen Ralf, sondern auch jene Mütter, die bisher berufstätig sein können. GOTTHARD SCHMIDT, Moers