FRIEDLICHER 1. MAI
: Wenige Anklagen

Die juristische Aufarbeitung des 1. Mai 2013 hat begonnen. Ein 21-Jähriger muss sich am Mittwoch wegen „versuchter gefährlicher Körperverletzung“ vor Gericht verantworten. Er soll „als Teilnehmer des Myfestes zwei Glasflaschen auf Polizeibeamte geworfen haben“. Das ist der schwerwiegendste Tatvorwurf. Insgesamt gab es rund zehn Anklagen. Der 1. Mai sei so friedlich verlaufen, dass sich eine genaue Statistik gar nicht lohne, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Es sei ja schön, so ein Sprecher, „wenn die Leute lieber mit Luftballons werfen“. 94 Personen waren festgenommen worden. (se)