JUGENDLICHE STRAFTÄTER
: „Warnschuss-Arrest“ wird kaum verhängt

DÜSSELDORF | Der im März eingeführte sogenannte Warnschuss-Arrest bei jugendlichen Straftätern wird bundesweit bislang kaum verhängt. Außer in Bayern, wo 28 der 70 Verurteilungen gezählt wurden, nutzten die Gerichte anderer Bundesländer das Mittel zur Bekämpfung von Jugendkriminalität bisher kaum, berichtete die Rheinische Post. Jugendliche Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, können aufgrund der Neuerung im Jugendstrafrecht zur Abschreckung für bis zu vier Wochen inhaftiert werden. (epd)