Urteil stärkt Schwangere

Finanzielle Zuwendungen für Schwangere aus der Bundesstiftung Mutter und Kind dürfen nicht auf Hartz IV angerechnet werden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht nach sechsjährigem Rechtsstreit entschieden. Das Urteil stärke die Rechte werdender Eltern, sagte Reiner Johannsen, Geschäftsführer des Landesverbands Pro Familia. Das Gericht gab damit der Klage einer schwangeren Frau statt. Sie hatte vom Jobcenter anlässlich der Geburt keine einmaligen Leistungen erhalten, weil sie bei Pro Familia finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragt und eine Zuwendung erhalten hatte.  (epd)