Unigebühren illegal

Geplantes Pinkwart-Gesetz zur Studiengebühr verstößt gegen Verfassung. Grünen wollen klagen

Düsseldorf taz ■ Das geplante Studienbeitragsgesetz in NRW ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein von den Grünen beauftragtes Rechtsgutachten. Kommende Woche soll das Gesetz, das den Unis erlaubt, allgemeine Studiengebühren von bis zu 500 Euro zu erheben, im Landtag verabschiedet werden. Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) bezeichnet es als das „freiheitlichste Beitragsgesetz“ im ganzen Bund.

Gutachter Georg Hermes von der Uni Frankfurt kritisiert, dass die Entscheidung über Studiengebühren den Universitäten überlassen wird. Dies verstoße gegen die „Wesentlichkeitsdoktrin“. Demnach darf das Parlament Regelungen wie den Hochschulzugang „nicht an Instanzen mit geringeren Kompetenzen“ übertragen. Außerdem führe die Entscheidungsfreiheit der Hochschulen „zu einer Ungleichbehandlung der Studierenden“. Das sei mit dem Gleichheitssatz im Grundgesetz nicht vereinbar. Der Gesetzesentwurf biete zudem kein Argument, dass er „besser geeignet ist, zu effizienterem Studierverhalten anzuregen“, sagt Hermes. Schließlich habe die rotgrüne Landesregierung mit der Gebühr für Langzeitstudierende bereits Anreize geschaffen. Deshalb werde das Gesetz vor dem Verfassungsgericht scheitern.

Innovationsminister Pinkwart bezweifelt die Analyse: „Das Gesetz wird sich in allen Punkten als gerichtsfest erweisen“, sagte ein Sprecher.

Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen, will gegen das Gesetz klagen. Dazu benötigt die Fraktion die Unterstützung der SPD, da mindestens ein Fünftel des Landtags einem Gesetzgebungsstreit zustimmen muss. Die Aussichten von klagenden Studierenden vor den zunächst zuständigen Verwaltungsgerichten beurteilt Hermes als gut. MAIK BIERWIRTH