das wichtigste
: ZDF funkt Karlsruhe an

Auch Mainzer Sender legt Verfassungsbeschwerde gegen das Zustandekommen der Rundfunkgebühr ein

MAINZ dpa ■ Nach den ARD-Sendern legt auch das ZDF Verfassungsbeschwerde gegen das Zustandekommen der derzeit geltenden Rundfunkgebühr ein. ZDF-Intendant Markus Schächter betonte gestern, es gehe nicht um die Höhe der Gebühr, sondern um Rechtssicherheit für die Zukunft. Die Beschwerde der Öffentlich-Rechtlichen richtet sich dagegen, dass die Länder bei der Festsetzung der Gebühr deutlich unter der Empfehlung der unabhängigen Gebührenkommission KEF geblieben waren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1994 nur in besonders begründeten Ausnahmefällen für zulässig erklärt. Die Länder hatten Ende 2004 beschlossen, die Rundfunkgebühr zum 1. April 2005 um 88 Cent auf 17,03 Euro statt auf die von der KEF empfohlenen 17,24 Euro zu erhöhen.

Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber nannte die ZDF-Entscheidung gestern einen wichtigen Schritt, der zur Klärung einer der bedeutsamsten Grundsatzfragen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beitragen werde. Auch vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion mit der EU-Kommission wolle man „hier jedes mögliche Missverständnis von vornherein ausschließen“. Die EU warf die Frage auf, ob es sich bei der Rundfunkgebühr um eine staatliche Subvention handle. Für Ver.di erklärte Gewerkschaftsvize Frank Werneke, die Länder hätten es der EU-Wettbewerbsbehörde „mit ihrem Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne leicht gemacht, Rundfunkgebühren als staatliche Beihilfe zu interpretieren“. Ohne ein neues „Rundfunkurteil“ aus Karlsruhe „wären solchen Eingriffen auch nach einer EU-Entscheidung keine Grenzen gesetzt“.