Gaspreis-Sammelklage
: Verbraucher nicht überzeugt

Die klagenden E.on-Hanse-Kunden sind mit der Offenlegung der Gaspreiskalkulation durch das Unternehmen nicht zufrieden. In einer Stellungnahme gegenüber dem Hamburger Landgericht erklärten sie die im November vorgelegte Preiskalkulation „in Form und Inhalt für unzureichend“.

Der Versorger habe nicht alle Informationen gegeben, die nötig seinen, um die „Billigkeit“ der Preiserhöhung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches feststellen zu können, argumentieren die Kläger-Anwälte. Außerdem habe er es versäumt, Belege zu liefern. Es genüge nicht, „Wirtschaftsprüferberichte an Stelle von Originaldaten bei Gericht einzureichen“, finden die Anwälte. Beispielsweise fehlten die vollständigen Verträge mit den Vorlieferanten und die dazu gehörenden Rechnungen.

Die Kläger, 54 Haushaltskunden des Unternehmens, wehren sich gemeinsam gegen die seit Oktober 2004 viermal erhöhten Preise des Klassik-Tarifs. Der Arbeitspreis stieg dabei um gut 46, der Grundpreis um knapp 16 Prozent. Sie baten das Landgericht festzustellen, dass diese Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt seien. Bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat, bezahlen sie weiter den ursprünglichen Gaspreis.

Unter dem Druck der Sammelklage hat E.on Hanse als erstes Unternehmen seine Preiskalkulation offen gelegt. Kurz zuvor war allerdings ein internes Dokument an die Öffentlichkeit gelangt, das Zweifel an dieser Kalkulation nährte. In dem Papier erörterte ein E.on-Mitarbeiter verschiedene Möglichkeiten, die dem Gaspreis zu Grunde liegenden Kosten zu berechnen. Verbraucherschützer vermuten, dass das Unternehmen Kosten von den Gewerbe- hin zu den Haushaltskunden verschoben hat. KNÖ