Bahnhof Spandau bleibt unvollendet

Der Bahnhof Spandau bleibt ohne Vordach und Bahnhofsuhr. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Eine Klage des Landes Berlin gegen die Einsparung an dem Bahnhofsbau blieb damit erfolglos. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte die Abweichung von den ursprünglichen Plänen genehmigt. Dies wollte Berlin nicht hinnehmen. Das Dach sei für den repräsentativen Bahnhofsbereich von prägender Bedeutung, argumentierte das Land. Ohne das Vordach wirke das Bahnhofsviertel unfertig. Auch die Bahnhofsuhr sei unverzichtbar: Sie sei neben der Anzeigetafel „die wichtigste Informationsquelle der Fahrgäste“. Die Leipziger Richter zeigten sich unbeeindruckt und wiesen die Klage ab. Die ursprüngliche Planung habe zwar Vordach und Uhr vorgesehen, daraus sei jedoch kein Anspruch herzuleiten. dpa