IN ALLER KÜRZE

Leichen-Schau erlaubt

Ein Gegner der Körperwelten-Ausstellung, bei der derzeit im alten Postamt 5 präparierte Leichen gezeigt werden, ist mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen gescheitert. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Kläger durch die Ausstellung nicht in seinen Rechten verletzt werde. „Er ist nicht gezwungen, sich die Ausstellungsobjekte anzusehen.“ Ebenso wenig verstoße die Werbung gegen die Menschenwürde und könne nicht verboten werden. Das Gericht wies darauf hin, dass auch der Körperwelten-Macher gegen die Stadt Bremen klage, weil ihm von dieser untersagt worden war, zwei Leichen beim Geschlechtsverkehr zu zeigen oder mittels visueller Medien zu präsentieren.

Kulturwirtschaftsbericht

Der erste Bremer Kulturwirtschaftsbericht stößt auf Kritik. Die FDP moniert nicht nur die Verspätung des im Juni 2008 von der Bürgerschaft angeforderten Berichts, sondern bezeichnet ihn auch inhaltlich als „Armutszeugnis“. Statt der angeforderten ressortübergreifenden Darstellung von Maßnahmen und Strategien, wie die 1.720 Bremer Kulturwirtschaftsunternehmen unterstützt werden könnten, enthalte die 16-seitige Vorlage aus dem Kulturressort nur „lapidare Aussagen“. Andere Bundesländer ermöglichten auf Grundlage einer systematischen Datenerfassung schon längst eine nachhaltige Förderpolitik. Fast 40 Prozent der Bremer Kulturwirtschaftler setzen weniger als 17.500 Euro im Jahr um. (taz)