Was heißt hier SWB?

JUSTIZ Namensstreit um Kürzel geht weiter

Was verbinden VerbraucherInnen mit dem Namen des lokalen Energie-Versorgers SWB? Und wenn sie dabei an den alten Namen „Stadtwerke Bremen“ denken und irrtümlich glauben, diese befänden sich noch im Besitz der Stadt – wäre dies ein Grund, weswegen sie nicht zu einem anderen Anbieter wechseln würden? Diese Fragen stellte sich gestern das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen in einer Verhandlung zum Namensstreit zwischen dem Nürnberger Unternehmen Goldgas SL GmbH und der SWB AG.

Die Goldgas GmbH, der selbst der Namenszusatz „Stadtwerke“ untersagt wurde, versucht gerichtlich gegen das Kürzel „SW“ des Bremer Konkurrenten vorzugehen, weil sie darin einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil sieht. Dabei hatte die Klägerin im Oktober 2009 eine einstweilige Verfügung gegen das Bremer Unternehmen erwirkt, die diesem untersagte, sich SBW zu nennen. Das Urteil wurde aufgehoben und ging zurück ans Oberlandesgericht, wo nun derselbe Richter erneut entscheiden muss, am 9. April soll ein Beschluss verkündet werden.

Doch eigentlich, sagte der vorsitzende Richter Detlev Blum gestern, fehle die Grundlage, auf der die eingangs genannten Fragen beantwortet werden können. Ein Gutachten, das per Meinungsumfrage für Klarheit sorgt, könne in dem Verfahren nicht bestellt werden, so dass das Gericht anhand des eigenen Verbraucherverhaltens urteilen müsse. Wegen der anderen Zusammensetzung des Gerichts könnte die Entscheidung dieses Mal aber anders ausfallen als im Herbst vergangenen Jahres.

Als unbrauchbar wies das Gericht eine SWB-Umfrage zurück. Diese könne nicht widerlegen, dass SWB und Stadtwerke gleich gesetzt würden, so Blum. So wussten nur 13,7 Prozent der Befragten, dass die SWB verkauft worden war. eib