DIE GESELLSCHAFTSKRITIK
: Viel Qualm um nichts

WAS SAGT UNS DAS? Rauchen ist ein Grund für die Kündigung der Wohnung? Es ist komplizierter

Es ist ein unerbittlicher Kampf, der seit Jahren in diesem Land tobt: Raucher gegen Nichtraucher. Und nun ein erneuter – allerdings bloß vermeintlicher – Punktsieg für die Nichtraucher: Das Amtsgericht Düsseldorf hat die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses von Friedhelm Adolfs, Ex-Hausmeister und bekennendem Kettenraucher, bestätigt. Unzumutbarer Rauchgeruch im Treppenhaus! Die Nichtraucher im Lande zogen feixend eine extra große Portion Frischluft in ihre vor Selbstgerechtigkeit aufgeblähten top-gesunden Lungen, die Raucher zündeten sich nervös zitternd erst mal eine an.

Obwohl eigentlich gar nichts passiert ist: Es handelt sich um das Urteil eines Amtsgerichts – andere Gerichte sind nicht daran gebunden. Und das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Adolfs wird Berufung einlegen – verloren hatte er ohnehin nur wegen seiner etwas schusseligen Anwältin, die vergessen hatte zu bestreiten, dass „eine unzumutbare Belästigung vorliegt“.

Das Rauchen in der eigenen Wohnung gilt weiterhin als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Punkt.

Interessant sind jedoch die Ängste und Hoffnungen, die aufgrund einer solchen Meldung geschürt werden: Die einen hoffen, Rauchern endgültig den Garaus machen zu können – sogar in ihren eigenen vier Wänden. Die anderen fürchten, dass sie mittlerweile in einer Gesellschaft leben, die überhaupt keinen Respekt mehr vor ihrer persönlichen Wahlfreiheit hat.

Schlimm ist, dass beide Parteien diese Wahrwerdung von Traum und Albtraum im ersten Moment instinktiv für möglich gehalten haben – gut ist, dass die Rechtslage komplizierter ist. MRE