freie wähler
: Wahlsystem braucht Reform

Die freien Wähler haben frei, sie dürfen zur Wahl von Regionalräten und Landschaftsversammlungen gar nicht erst antreten. Nicht zum ersten Mal in der NRW-Landesgeschichte haben sich die parteifreien Wählerassoziationen eine Watschen abgeholt. NRW und Unabhängige – das scheint irgendwie nicht zusammenzugehen. Während in süddeutschen Bundesländern schon längst parteilose Bürgermeister große Städte regierten, durften die unabhängigen Wählergemeinschaften in den 1960er Jahren bei NRW-Kommunalwahlen noch nicht einmal antreten. Das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts Münster steht leider in dieser Tradition. Die (politische und juristische) Obrigkeit im Land versteht Politik meist eindimensional als Parteipolitik.

KOMMENTAR VON MARTIN TEIGELER

Dass weitgehend fast nur Parteibuchinhaber in den NRW-Regionalräten und Landschaftsversammlungen sitzen, ist eine Verfälschung des Wählerwillens. Der demokratische Souverän ist nämlich bereits viel weiter, die Wahlberechtigten entschieden gerade bei den letzten NRW-Kommunalwahlen 2004 längst nicht mehr entlang alter Parteischablonen. In fast 80 Prozent der Gemeinden kandidierte damals mindestens eine freie Wählergruppe. Unabhängige Kandidaten erreichten landesweit fast 400.000 Stimmen. Dutzende Bürgermeister sind parteilos, hunderte Stadträte und Kreistagsabgeordnete von freien Wählergruppen waren erfolgreich.

Unabhängige sind nicht per se besser als Parteipolitiker – sie dürfen aber eben auch nicht schlechter gestellt werden als CDU, SPD, FDP, PDS oder Grüne. Wenn in Regionalräten über Wohngebiete beraten, oder wenn in Landschaftsversammlungen der Standort einer Sonderschule besprochen wird, müssen alle Mandatsträger mitreden dürfen. Das parteiproporzige Wahlverfahren für die Regionalräte und Landschaftsversammlungen sollte deshalb reformiert werden.