Zohra Khurrami kommt frei

Nach wochenlanger Abschiebehaft können die Afghanin Zohra Khurrami und ihr Mann aufatmen. Wie die kirchliche Hilfsstelle „fluchtpunkt“ gestern mitteilte, müssen sie aufgrund einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus dem Gefängnis entlassen werden. Das Amt habe bereits am Donnerstag mitgeteilt, dass die Hamburger Innenbehörde das Paar nicht abschieben dürfe.

Erst vergangene Woche hatte die Härtefallkommission der Bürgerschaft es abgelehnt, die Abschiebung der 21-jährigen und ihres Mannes auszusetzen. Die Kommission hatte über ein Gnadengesuch zu entscheiden, dass der Anwalt der Khurramis eingereicht hatte. Das Paar fällt laut Innenbehörde unter das „stufenweise Rückführungsprogramm“ des Senats. Demnach werden derzeit ledige Männer und kinderlose Paare, die seit weniger als sechs Jahren hier leben, nach Afghanistan abgeschoben. Fluchtpunkt wies darauf hin, dass Frauen in Afghanistan ein Zustand „völliger Rechtlosigkeit“ erwarte. „Darin sind sich alle verfügbaren Lageberichte einig.“ Die Petition, für deren Annahme ein einstimmiger Beschluss des Gremiums aus Vertreter aller drei Bürgerschaftsfraktionen nötig gewesen wäre, war mit der Begründung abgelehnt worden, Zohra Khurrami verfüge durch ihren Mann über „männlichen Schutz“ in Afghanistan. WEI