Gustl Mollath: Bundesanwalt will Prüfung

JUSTIZ Oberster Ankläger kritisiert Psychiatrie-Unterbringung

FREIBURG taz | Generalbundesanwalt Harald Range setzt sich für Gustl Mollath ein, der seit sieben Jahren in der bayerischen Psychiatrie sitzt. In einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht spricht er von einer Verletzung der Freiheitsrechte Mollaths. Es sei „unzureichend“ begründet worden, warum der Franke immer noch in der Psychiatrie bleiben müsse.

Das Landgericht Nürnberg hatte 2006 angenommen, dass Mollath seine Frau geschlagen und die Reifen von vermeintlichen Verbündeten seiner Frau zerstochen hat. Er sehe sich im Kampf gegen Schwarzgeld-Verschiebungen, in die seine Frau verwickelt sei, hieß es. Wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Wahnvorstellung wurde Mollath damals freigesprochen, aber zugleich in die Psychiatrie eingewiesen.

Ein Antrag auf Wiederaufnahme des damaligen Verfahrens war vorige Woche vom Landgericht Regensburg abgelehnt worden. Mollath hatte Anfang 2012 aber auch Verfassungsbeschwerde gegen seine fortdauernde Psychiatrie-Unterbringung eingereicht. Konkret geht es um einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg, das 2011 feststellte, von Mollath gehe immer noch eine hohe Gefahr erheblicher Straftaten aus.

Generalbundesanwalt Range kritisiert diesen Beschluss in einer 24-seitigen Stellungnahme, die der taz vorliegt. Weder habe das Gericht dargelegt, welche Gefahr konkret von Mollath ausgehe. Noch habe das OLG korrekt geprüft, ob die weitere Unterbringung von Mollath nach so vielen Jahren noch verhältnismäßig ist. Range kommt zum Schluss, dass das OLG Bamberg damit die Freiheitsrechte Mollaths aus Artikel 2 und 104 des Grundgesetzes verletzt habe. Eine neue Prüfung und Entscheidung sei erforderlich, so Range.

Es ist damit zu rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht Range folgt und noch im August eine entsprechende Entscheidung verkündet. Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack geht davon aus, dass Mollath dann „umgehend freizulassen“ ist.

CHRISTIAN RATH