Alles wird gut

Föderalismusreform: Niedersachsens Regierung will bei Änderungen vorreiten – vor allem in Sachen Strafvollzug

Sich an die Spitze einer Bewegung zu setzen ist mindestens dann schlau, wenn die Leitlinien festliegen, und Änderungen höchst unwahrscheinlich sind. „Vorreiter sein“ möchte jetzt, nachdem die Föderalismusreform Bundestag und Bundesrat passiert haben, Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU).

Schließlich weiß er, dass Korrekturen an dem Paket aus mehr als 20 Grundgesetzänderungen „sehr unwahrscheinlich“ sind. Bei der Neuverteilung der Hochschul-Baumittel wäre man darüber zwar glücklich – aber deshalb thematisiert man sie lieber nicht. Sondern eher die umstrittenen „neuen Möglichkeiten“ im Strafvollzug. „Wir wollen zum Beispiel die Untersuchungshaft oder den Jugendstrafvollzug nach modernsten Erkenntnissen regeln“, so Wulff.

Wenn Wulff so etwas sagt, dann hat das schnell ein Echo. Wulffs Echo heißt Elisabeth Heister-Neumann (CDU) und wohnt im niedersächsischen Justizministerium. Die Föderalismusreform bedeute „keine Gefahr für eine Verschlechterung der Qualität des Strafvollzug, sagte die CDU-Politikerin. Sie könne sich zwar vorstellen, dass die einzelnen Länder „durchaus unterschiedliche Vorstellungen“ etwa zum Thema Resozialisierung haben. „Aber das bekommt immer da die Grenze, wo wir die grundrechtlich gesicherten Ansprüche von Strafgefangenen haben.“ Sie befänden sich ja „nicht in einem rechtlosen Raum“. Kritiker befürchten allerdings, dass der Verlust der Einheitlichkeit im Strafvollzug einen Schritt genau dorthin bedeutet: Je unterschiedlicher die Sitten und Gebräuche der Landesknäste, desto schwieriger ist es, die Mindest-Standards zu erstreiten.

Warum sie die Neuregelung für „sachgerecht“ hält, erklärt Heister-Neumann bezeichnenderweise weniger im Rückgriff auf rechtssystematische, denn auf wirtschaftliche Gründe: Die „Länder“, sagte sie der dpa, seien „bereits jetzt zu 100 Prozent verantwortlich in finanzieller und personeller Hinsicht“.

Hört sich so an, als würden bald die knappen Kassen als Argument gegen Programme zur Resozialisierung auftauchen. Diese sei „ein sehr hohes Vollzugsziel und das wird es auch bleiben“, trat Heister-Neumann derartigen Befürchtungen nur halbhart entgegen, spitzte aber doch gleich den Rotstift: „Wir möchten aber auch eine bundesweite Rückfallstatistik, weil wir nur dann sehen, ob die Maßnahmen, die wir im Vollzug anbieten, auch erfolgreich sind.“ Erfolglose Maßnahmen werden gestrichen – logisch. Ersetzt? Das hat niemand gesagt. DPA/TAZ