HUNDE IM ZWINGER
: Urteil gegen Bellen am Sonntag

LÜNEBURG | Hunde in einem Zwinger müssen sich beim Bellen an die üblichen Ruhezeiten halten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Notfalls können die Halter verpflichtet werden, die Tiere nachts und sonntags in einem geschlossenen Gebäude unterzubringen. Der Besitzer des Zwingers hatte argumentiert, dass Gebell im ländlichen Gebiet ortsüblich sei. Nachbarn hatten sich immer wieder beschwert. Die Belästigungen hätten das zumutbare Maß überstiegen, urteilte das OVG. (dpa)