200 Meter Soli-Unterschriften mit ver.di

Nach Kindergärtnerinnen und dem Amt für Straßen und Verkehr soll auch die Schule Alwin-Lonke-Straße streiken

Bremen taz ■ Am heutigen Dienstag um kurz vor zehn will die ver.di-Streikleitung 200 Meter Solidaritätspostkarten an den Finanzsenator Ulrich Nussbaum, vertreten durch seinen Staatsrat Henning Lühr, im Haus des Reichs übergeben. Mit der Unterschrift unter die Postkarten haben BremerInnen ihre Unterstützung mit den Streikenden des öffentlichen Dienstes erklärt, erklärte ver.di. Die Streikenden fordern die Übernahme des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst (TVÖD) durch die Länder, Bremen soll sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in diesem Sinne einsetzen.

Die Streiks im öffentlichen Dienst Bremens sollen auch diese Woche fortgesetzt werden. Kita Bremen streikt mit 1.000 angestellten Erzieherinnen und Erziehern, das Amt für Straßen und Verkehr mit 60 Angestellten. ver.di hat angekündigt, noch diese Woche die Streiks in Bremen auszuweiten.

Die Bremer GEW-Landesvorstandssprecher Christian Gloede-Noweck und Bernd Winkelmann erklärten zum Scheitern der Verhandlungen in Berlin: „Sie wollen keine Tariflösung, sondern einen tariflosen Zustand.“ Die Bildungsgewerkschaft GEW werde daraus die Konsequenzen ziehen und die Streikaktivitäten auf die öffentlichen Schulen ausdehnen. „Kollektivrechtlicher Schutz durch Flächentarifverträge soll durch das Diktat der öffentlichen Arbeitgeber ersetzt werden. Damit rütteln die Hardliner aus den CDU-geführten Ländern an den Grundlagen der demokratischen Gesellschaft“, heißt es in der GEW-Erklärung.

Deswegen wird das Sekundarstufen-II-Zentrum an der Alwin-Lonke-Straße am Mittwoch, dem 15. März 2006, geschlossen bleiben, so Gloede-Noweck. Die an dieser Schule streikenden angestellten Lehrkräfte könnten im Arbeitskampf mit der aktiven Unterstützung ihrer verbeamteten Kolleginnen und Kollegen rechnen. Die GEW fordert den Erhalt eines einheitlichen Tarifrechts auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, der bislang nur für Beschäftigte bei Bund und Kommunen gilt. Nur dieser schütze vor Willkür und ermögliche die Tarifierung der Arbeitszeit, die Eingruppierung der Lehrkräfte sowie tarifliche Regelungen für den Wissenschaftsbereich. kawe