Stein auf Stein

Das Wohnen der Zukunft besichtigen kann, wer mag, an einem speziell dafür eingerichteten Tag auf der Internationalen Bauausstellung (IBA) Hamburg. 40 von insgesamt 60 Projekten, die zeigen, wie künftig energiesparend und in jeder Hinsicht nachhaltig gebaut werden kann, präsentiert die Ausstellung, und zwar entlang dreier Grundideen: Wie lassen sich die oft vernachlässigten Hinterhöfe der Stadt künftig nutzen? Wie lässt sich die klimafreundliche Stadt in die Tat umsetzen? Und: Wie kann eine Stadt aussehen, die die Bedürfnisse nicht nur weniger (Betuchter), sondern aller erfüllt? Zu besichtigen sind unter anderem energetisch modernisierte Backsteinhäuser in Wilhelmsburg.

Tag der IBA-Architektur: 25. 8. 2013 von 11 bis 18 Uhr, IBA Hamburg

Wer sich nicht vom alten, Energie fressenden Heizkessel trennen mag, weil er teuer war und ja noch funktioniert, kann sich um staatliche Förderung bemühen. Bis zu 40 Prozent Energiekosten lassen sich nämlich durch den Austausch einsparen, sodass sich der Schritt durchaus lohnt. Und wer es langsam angehen will, kann am vorhandenen Kessel zumindest Brennstoff-Verbrauch und Schadstoff-Ausstoß drosseln. Energieberater Michael Hell von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, wie das geht.

Kostenfreier Vortrag „Heizung – austauschen oder ausbessern?“ 27. 8. + 3. 9. 2013, Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22.

Anmeldung erbeten unter www.vzhh.de/seminare oder ☎ 040/24 83 22 50

Über Wohnverträge für ältere, pflegebedürftige Menschen informiert eine neue Broschüre der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Das Thema ist wichtig, weil man bei immer mehr und differenzierteren Wohnformen die Klauseln in Verträgen zu Pflege und Wohnen genau prüfen sollte. Bei einer Pflege zu Hause oder beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung schließt man mit dem Anbieter nämlich einen Wohn- und Betreuungsvertrag. Wie der auszusehen hat, legt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz fest. Die Broschüre hilft, es zu verstehen.

Der Ratgeber der Gesundheitsbehörde ist zu bestellen per E-Mail unter publikationen@bgv.hamburg.de . Oder per Telefon unter 040/428 37 23 68

Hochwassergeschädigte in Niedersachsen können noch bis zum 30. 9. 2013 beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Das teilt die Verbraucherzentrale Niedersachen mit. Betroffene müssen in dem schriftlichen Antrag ihre Notlage glaubhaft schildern und versichern, dass ein Hausratsschaden von mindestens 5.000 Euro entstand. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung haben.