neues airbus-urteil
: Erster Baustopp wird gekippt

Das Verwaltungsgericht hat einen Baustopp für die abermalige Verlängerung der Airbus-Werkspiste in Finkenwerder aufgehoben. Mit dem Baustopp hatte das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren das Abholzen eines Wäldchens verboten, in dem seltene Fledermäuse hausen. Nach Änderung des ursprünglichen Plans habe die Stadt jetzt „die Anforderungen des europäischen Artenschutzrechts erfüllt“, urteilte das Verwaltungsgericht jetzt im Hauptsacheverfahren. Damit könnten die Bauarbeiten aber noch nicht beginnen: Der Baustopp, der zu Gunsten von Anwohnern verhängt wurde, die für die abermalige Pistenverlängerung enteignet werden sollen, besteht weiter.

Zwar sei damit zu rechnen, dass auch nach der jetzt geplanten Reduzierung des Baumbestandes Sommerquartiere und Wochenstuben der streng geschützten Zwergfledermäuse und des Großen Abendseglers zerstört würden, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Der Eingriff sei aber rechtmäßig, weil Voraussetzungen einer Ausnahmeregelung nach den Vorschriften der europäischen Flora-Fauna-Habitat (FFH-) Richtlinie vorlägen. Eine nachhaltige Schädigung der Populationen sei nicht zu befürchten, zumal ein großer Teil des Gehölzes als Lebensraum erhalten bliebe. Die Belange des Artenschutzes hätten daher gegenüber den Vorteilen für die Luftsicherheit zurückzutreten, fanden die Richter. Eine anderweitig zufriedenstellende Lösung gebe es im Übrigen nicht. DPA