Kinderpornos: keine Pension

Das Verwaltungsgericht hat einem ehemaligen Lehrer wegen Besitzes von Kinderpornos das Ruhegehalt aberkannt. In der Wohnung des Mannes waren 441 kinderpornografische Bilder aus dem Internet teils ausgedruckt, teils auf Disketten gespeichert gefunden worden. Der Lehrer war nach Bekanntwerden des Falls in den Ruhestand versetzt worden. Das Amtsgericht verurteilte ihn im Jahr 2000 zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Strafe wurde inzwischen erlassen. Nach Auffassung der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts sind Lehrer, die sich in ihrer Freizeit über das Internet Kinderpornos beschaffen in aller Regel aus dem Schuldienst zu entfernen. Befindet sich ein Lehrer nicht mehr im Dienst, komme als Disziplinarmaßnahme nur die Aberkennung des Ruhegehalts in Betracht. (Az.: VG 80 A 29.04) ddp