SPD schließt Pkw-Maut aus

VERKEHR Mit seiner ultimativen Forderung nach Straßengebühren für Ausländer stößt CSU-Chef Seehofer nicht nur politisch auf Ablehnung. Auch das Europarecht steht dem bayerischen Wunsch entgegen

BERLIN taz | Das Lieblingsthema der CSU, die Pkw-Maut, ist endgültig im Wahlkampf angekommen: Die SPD hat die Einführung einer Maut nach der Bundestagswahl im September ausgeschlossen. „Die SPD lehnt jede Form von Pkw-Maut ab“, sagte Generalsekretärin Andrea Nahles am Montag. CSU-Chef Horst Seehofer warf sie „Wahlbetrug mit Ansage“ vor. Wider besseres Wissen erwecke Seehofer den Eindruck, eine Auto-Maut in Deutschland nur für Ausländer sei möglich. Dies sei aber nicht mit Europarecht vereinbar.

Seehofer hatte am Wochenende angekündigt, sich nach der Bundestagswahl nur an einer neuen Regierung zu beteiligen, wenn eine Pkw-Maut für Ausländer festgeschrieben werde. Am 15. September finden in Bayern Landtagswahlen statt, eine Woche vor der Bundestagswahl.

Die CSU versucht schon länger, das Thema Pkw-Maut in Deutschland auf die Tagesordnung zu setzen. Sie hofft, damit die Seelenlage der bayerischen Autofahrer zu treffen: Diese müssen in den bayerischen Nachbarländern Tschechien und Österreich sowie in der nahen Schweiz Geld für die Straßenbenutzung zahlen, und zwar in Form einer Vignette. Autofahrende Besucher Tschechiens etwa können zwischen einer Jahres- oder einer Zehntagesvignette wählen. Das erregt manchen bayerischen Autofahrer, da Pkw-Fahrer aus den Nachbarländern in Deutschland im Gegensatz dazu umsonst über die Autobahnen brettern dürfen. Allerdings sind ausländische Autofahrer nur für rund fünf Prozent des Verkehrs auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen verantwortlich.

Die EU-Kommission sieht die Seehofer-Pläne skeptisch. „Die Nichtdiskriminierung aufgrund der Nationalität ist ein fundamentales Prinzip des europäischen Rechts, das seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1957 besteht“, sagte eine Sprecherin von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas auf taz-Anfrage. Dies bedeute, dass niemand bei einer Straßenmaut oder anderen Verkehrsabgaben schlechtergestellt werden dürfe.

Bereits 2006 hatte die EU-Kommission entschieden, dass deutsche Pläne für eine Rückerstattung der Lkw-Maut für Speditionen, die deutsche Tankquittungen vorlegen können, gegen das EU-Recht verstoßen. RICHARD ROTHER

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