GESUNDHEITSAUSKUNFT
: Karlsruhe stärkt Versichertenschutz

KARLSRUHE | Versicherungen dürfen ihre Kunden nicht zu einer pauschalen Gesundheitsauskunft verpflichten, entschied das Bundesverfassungsgericht gestern. Es gab einer Frau Recht, die wegen Depressionen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen wollte. Sie hatte sich gegen eine vom Versicherer verlangte pauschale Ermächtigung gewehrt, die Ärzte, Kliniken und Pflegepersonen von deren Schweigepflicht entbindet. Laut Gericht würde dies das informationelle Selbstbestimmungsrecht verletzen. (dpa)