Bürgermeister-Abwahl leicht gemacht

Eine Anleitung für den kommunalpolitischen Hausgebrauch: vom Ratsbeschluss bis zur Abstimmung der Bürger

Je länger ein Bürgermeister im Amt ist, desto wahrscheinlicher kommt es zum Streit und zu politischen Auseinandersetzungen mit dem Stadtrat, sagt Harald Hofmann, Kölner Professor für Kommunalrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Durch die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplante Verlängerung der Amtszeit von fünf auf acht Jahre könnten daher Abstimmungen über die Abwahl von Bürgermeistern in Zukunft häufiger vorkommen. Denn mit einer längeren Amtszeit könne die Mehrheit im Stadtrat und der Bürgermeister politisch auseinanderdriften: „Im Ergebnis kann das tendenziell das Problem verschärfen“, sagt Hofmann.

Das Verfahren zur Abwahl eines Bürgermeisters ist in Paragraph 66 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung geregelt. Und so wird eine Stadt ihr Oberhaupt los:

Antrag im Stadtrat: Um das Verfahren einzuleiten, muss zunächst die Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates einen entsprechenden Antrag stellen. Bis zur Abstimmung über den Antrag müssen mindestens zwei Wochen vergehen. Der Antrag muss vom Stadtrat kommen – die Bürger selbst können ihn nicht etwa durch eine Sammlung von Unterschriften erzwingen.

Begründung: Der Antrag muss nicht begründet werden, erklärt Kommunalrechts-Experte Hofmann. Für ein politisches Amt wie den Bürgermeister reicht es als Abwahl-Grund aus, wenn Stadtrat und Einwohner nicht mehr mit ihm zufrieden sind. Es muss also nicht nachgewiesen werden, dass der Bürgermeister goldene Löffel geklaut hat. In der Praxis wird der Antrag dennoch meist begründet werden – schließlich interessiert die Bürger, warum sie ihr Stadtoberhaupt abwählen sollen.

Abstimmung im Stadtrat: Zwei Drittel der Mitglieder des Kommunalparlamentes müssen dem Antrag auf Abwahl zustimmen, um den Weg für die Abstimmung der Bürger freizumachen. Die Abstimmung im Stadtrat erfolgt ohne vorherige Debatte und offen – das Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten wird protokolliert.

Abstimmung der Bürger: Wenn grünes Licht vom Stadtrat kommt, entscheiden alle wahlberechtigten Einwohner über ihren Bürgermeister. Er ist abgewählt, wenn eine Mehrheit der Abstimmenden mit „Ja“ stimmt. Die Abwahl ist nur gültig, wenn auch mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen. Andernfalls bleibt der Bürgermeister im Amt.

Nachfolger: Die vom Stadtrat gewählten Stellvertreter des Bürgermeisters übernehmen zunächst dessen Aufgaben als Leiter der Ratssitzungen und als Leiter der Verwaltung. Anschließend können sich Kandidaten aufstellen lassen, dann beginnt der Wahlkampf und innerhalb von sechs Monaten wird ein neuer Bürgermeister gewählt – wenn die Bürger es sich zwischendurch wieder anders überlegt haben, kann das übrigens auch wieder der abgewählte Bürgermeister sein.

SEBASTIAN HEISER