abwahl von bürgermeistern
: Mehr Kontrolle für Dauerchefs

In Zukunft muss es möglich sein, unfähige Bürgermeister leichter vorzeitig abzuwählen. Die Landesregierung will die Amtszeit für Stadtoberhäupter von fünf auf acht Jahre verlängern – doch mehr Macht braucht auch mehr Kontrolle. Derzeit gilt: Nur wenn zwei Drittel der Abgeordneten im Stadtrat zustimmen, können die Einwohner ihren Bürgermeister abwählen – eine deutlich zu hohe Hürde.

KOMMENTAR VON SEBASTIAN HEISER

Im Eifelstädtchen Nideggen wurde der Abwahlantrag, über den die Bürger morgen abstimmen, nur möglich, weil die CDU-Fraktion im Stadtrat sich mit ihrem eigenen Bürgermeister über dessen persönlichen Lebenswandel entzweite. Dementsprechend schmutzig wurde in den vergangenen Wochen auch der Abwahlkampf geführt. Doch viel häufiger kommt es vor, dass Bürgermeister nicht wegen privater Fehltritte, sondern wegen politischen Versagens abgesetzt gehören. In solchen Fällen dagegen stehen die eigenen Fraktionen meist wie ein Mann hinter ihrem Bürgermeister. Kein Wunder, dass Nideggen erst der zweite Fall der Abstimmung über eine Amtsenthebung in Nordrhein-Westfalen ist: Zuvor hatten nur die Einwohner von Enningerloh im Münsterland ihren Bürgermeister abgesetzt.

Daher müssen die Bürger auch selbst die Initiative für die Abwahl ergreifen können. In Brandenburg und Sachsen ist das bereits möglich: Per Bürgerbegehren müssen im ersten Schritt genügend Unterschriften zusammenkommen, dann kann das Stadtoberhaupt im zweiten Schritt per Bürgerentscheid aus dem Rathaus geschickt werden. Diese direkte Demokratie für die Bürger in Potsdam und Dresden sollte ein Vorbild auch für Nordrhein-Westfalen sein. Wer den Bürgermeister direkt wählt, sollte ihn schließlich auch direkt wieder absetzen können.

thema des tages NRW-SEITE 2