Nicht zulässige Machtausübung

Betr.: Horror vorm Elbtunnelstreik, taz hamburg v. 10. 2. 06

Ich finde es unglaublich, dass ein Tunnel für einen Streik gesperrt wird. Das grenzt schon an eine nicht zulässige Machtausübung. Oder sollte man es vielleicht besser Freiheitsberaubung nennen? Die Menschen sollten glücklich über ihren gesicherten Arbeitsplatz sein, der zudem sehr gut bezahlt wird. (...) CLAUDIA WEBER, Köln