Gericht kippt Demoverbot

Castor-Gegner dürfen mit Abstrichen wieder protestieren, wann und wo sie wollen

HANNOVER taz ■ Demonstrieren gegen die Castor-Transporte in das Zwischenlager Gorleben wird künftig einfacher. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat erstmals das großflächige Demonstrationsverbot, das regelmäßig in einem Korridor beiderseits der Castor-Route zwischen Lüneburg und Gorleben verhängt wird, größtenteils für rechtswidrig erklärt. Es gab am Donnerstagabend zwei Klagen der BI Lüchow-Dannenberg und der Aktion „X-tausendmal quer“ gegen das beim Castor-Transport im November 2004 verhängte Verbot weitgehend statt.

Es sei unverhältnismäßig und rechtswidrig gewesen, in dem 50-Meter-Korridor beiderseits der Castor-Route „alle angemeldeten öffentlichen Versammlungen pauschal zu verbieten“, urteilte das Gericht. Die Verwaltungsrichter sahen es auch als rechtswidrig an, dass unangemeldete Demonstrationen der wendländischen AKW-Gegner schon an den beiden Tagen vor der Ankunft des Atommülltransportes in der Region untersagt waren. Andererseits bestätigten die Richter das Verbot spontaner Demonstrationen bei Ankunft der Castor-Behälter in Dannenberg und während des Straßentransports nach Gorleben.

Das Gericht trennte in seinem Urteil zwischen Castor-Gegnern mit der Bereitschaft, den Atommülltransport zu blockieren oder rechtswidrig in Schienen- oder Straßenverkehr einzugreifen, und einer Mehrheit friedlicher Demonstranten. Wenn aber nur eine Minderheit der Demonstranten an Ausschreitungen beteiligt sei oder die öffentliche Sicherheit störe, müsse für die friedliche Mehrheit die „Versammlungsfreiheit mit der Möglichkeit, Ort und Zeit der Versammlung eigenverantwortlich zu bestimmen, erhalten bleiben“.

Nach Angaben der Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat, die gegen die schon seit Mitte der 90er-Jahre üblichen Verfügungen regelmäßig vor Gericht zieht, ist mit den beiden Lüneburger Urteilen das Demoverbot erstmals in einem Hauptsacheverfahren weitgehend gekippt worden. Die Lüneburger Verwaltungsrichter hätten zudem erstmals die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen. JÜRGEN VOGES