Schelte für Polizei-Einsatz beim „Baustellen-Überfall“

JUSTIZ Polizei und Innenbehörde weisen Kritik an Ermittlungsarbeiten in der Neustadt zurück

Eine Woche nach dem Überfall auf Bauarbeiter in der Neustadt gibt es noch keine neuen Ermittlungsergebnisse. Derzeit sucht die Polizei nach weiteren ZeugInnen. Hätte sie, sagt Wilhelm Hinners, innenpolitischer Sprecher der Bremer CDU, vor Ort beherzter gehandelt, könnte der Stand ein anderer sein.

Rund 30 Männer hatten am vergangenen Donnerstag eine Baustelle an der Hohentorsheerstraße gestürmt, einige wurden handgreiflich: mehrere Arbeiter erlitten Prellungen, einer eine Stichverletzung am Rücken. ZeugInnen sahen, wie zehn bis zwölf Beteiligte in ein Wohnhaus flüchteten und meldeten das der Polizei.

Die besorgte sich erst einmal einen Durchsuchungsbeschluss. „Dabei“, sagt Hinners, „lag eindeutig Gefahr im Verzug vor.“ Diese Sachlage bedürfe keines Beschlusses, „sonst könnten in dieser Zeit in Ruhe Beweismittel, also zum Beispiel die Tatwaffe, vernichtet werden“. Dem widerspricht Polizeisprecher Dirk Siemering: „Da die Polizei die Verdächtigen nicht selbst beobachtet hat, musste der Einsatzleiter einen Durchsuchungsbeschluss beantragen.“ Laut Bundesverfassungsgericht müssten Tatsachen als Grund für Gefahr im Verzug vorliegen – und die seien durch Aussagen Dritter nicht gegeben. „Man muss das vor Ort bewerten, zum Beispiel, wenn der Verlust von Beweismitteln droht“, sagt indes ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen.

Fast zwei Stunden hat es gedauert, bis die Polizei die Wohnung schließlich betrat. „Die Wahrscheinlichkeit“, sagt Hinners, „dass man dann noch Beweise findet, ist nicht mehr vorhanden.“ Allerdings: Zwischen Antrag und Vorliegen des Durchsuchungsbeschlusses lag lediglich eine knappe halbe Stunde.

Vorher sei, so Siemering, noch nicht bekannt gewesen, um welche Wohnung es sich überhaupt gehandelt habe. Bis dahin und bis zum Beschluss habe man das Mehrfamilienhaus so gesichert, dass niemand türmen konnte. Die Innenbehörde kann ebenfalls kein Fehlverhalten erkennen: „Wir stehen voll hinter der Entscheidung der Polizei.“  SCHN