Eine Vorsorge mit Tradition

Schon lange werden in Deutschland Menschen, die Zugang zu geheimen Unterlagen haben, genau überprüft. Selbst Mitarbeiter der Agentur für Arbeit werden gecheckt

FREIBURG taz ■ Moderne Gesellschaften sind verletzlich. Attentäter können versuchen, sich in ihre Schaltstellen einzuschleichen. Deshalb gibt es in Deutschland seit langem gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeiter in sensiblen Bereichen. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden sie noch einmal deutlich ausgeweitet.

Überprüft werden in Deutschland traditionell alle Mitarbeiter, die Zugang zu geheimen Unterlagen haben oder sich diesen verschaffen können. Dies ist im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorgesehen. Zum Schutz vor Sabotage wurden aufgrund anderer Gesetze auch die Mitarbeiter in Atomkraftwerken und im Flugverkehr überprüft.

Dieser Sabotageschutz wurde mit dem Sicherheitspaket II im Jahr 2002 ausgeweitet. Nun werden im SÜG die Mitarbeiter aller „lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen“ erfasst. Wer damit gemeint ist, hat die Bundesregierung 2003 festgelegt. Die Liste ist lang und erfasst unter anderem Verkehrs-, Energie- und Postunternehmen. Allerdings beschränkt sich die Prüfpflicht meist auf die Beschäftigten der „Leitstellen“ oder die Unternehmensteile, die ein „Mindestangebot“ an Leistungen sicherstellen.

Wie sieht nun eine Sicherheitsüberprüfung aus? In der untersten Sicherheitsstufe müssen die Beschäftigten eine Sicherheitserklärung abgeben. Gefragt wird dort nach Mitbewohnern, Auslandsaufenthalten, früheren Arbeitgebern, Zahlungsschwierigkeiten und Kontakten zu verfassungsfeindlichen Organisationen.

Diese Angaben überprüft dann der Verfassungsschutz anhand eigener Erkenntnisse sowie der Informationen von Polizei, BND und Bundeszentralregister. Bei Soldaten wird die Prüfung vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) durchgeführt. In höheren Sicherheitsstufen werden auch Ehegatten und Lebensgefährten überprüft.

Angewandt wurden die neuen Befugnisse zum „vorbeugenden Sabotageschutz“ bislang vor allem bei der Bundeswehr. Das erklärte das Bundesinnenministerium im Mai 2005 in seinem Evaluierungsbericht über die neuen Antiterrorbefugnisse. Von rund 12.000 überprüften Soldaten und Zivilbeschäftigten wurden nur 31 als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft.

Im sonstigen öffentlichen Dienst betrafen die meisten Überprüfungen die Bundesagentur für Arbeit. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau wurden dort 1.600 IT-Experten gecheckt, weil auch die Auszahlung von Arbeitslosenunterstützung als „lebenswichtig“ eingestuft worden war.

Die neuen Befugnisse zum Sabotageschutz waren befristet und laufen 2007 aus. Die große Koalition ist entschlossen, die gesetzlichen Grundlagen zu verlängern. CHRISTIAN RATH