BEWÄHRUNG FÜR UDO VOIGT
: Urteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Berlin gegen den ehemaligen NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt und den ehemaligen Landesvorsitzenden Berlin Uwe M. für rechtskräftig erklärt. Das Urteil wegen Volksverhetzung tritt somit in Kraft. Das Berliner Landgericht hatte die beiden Angeklagten im Oktober 2012 zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt, nachdem sie Wahlwerbespots im Internet veröffentlicht hatten, die Ausländer pauschal als Kriminelle darstellten. Die beiden Angeklagten hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. (hel)