VOLKSVERHETZUNG
: Urteil gegen Ex-NPD-Chef Voigt bestätigt

BERLIN | Das Urteil des Landgerichts Berlin wegen zweifacher Volksverhetzung gegen den Exchef der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, ist vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Er wies Voigts Revisionsantrag bereits am 8. August zurück. Das Berliner Landgericht hatte Voigt im Oktober zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass Voigt 2010 in einer Rede die Waffen-SS glorifiziert hatte. Außerdem hatte er sich einem Wahlspot abfällig über Ausländer geäußert. (afp)