Flugverbot für EU

92 Fluglinien, meist aus Afrika, werden in der EU gesperrt. Die meisten landen da sowieso nicht

BRÜSSEL taz ■ Flugzeuge von sämtlichen Fluggesellschaften der Demokratischen Republik Kongo, aus Liberia, Äquatorialguinea, Sierra Leone und Swasiland dürfen keine Zielflughäfen in der EU mehr anfliegen. Die EU-Kommission veröffentlichte gestern eine schwarze Liste mit insgesamt 92 Fluglinien, deren Sicherheitsstandards im zuständigen Fachausschuss als ungenügend bewertet wurden. 85 davon kommen aus afrikanischen Ländern, allein 50 aus dem Kongo. Zu den fünf komplett gesperrten Ländern kommen einzelne Linien aus Afghanistan, Bangladesch, Kasachstan, Kirgisien, den Komoren, Libyen, Nordkorea, Ruanda und Thailand.

Die bereits existierenden Verbotslisten in Großbritannien, Frankreich und Belgien werden durch die einheitliche europäische Liste ersetzt. Die EU-Kommission will dadurch ausschließen, dass mit einem nationalen Bann belegte Airlines auf Landeplätze in Nachbarländern ausweichen. Die Pilotenvereinigung Cockpit kritisierte allerdings, es fehlten noch immer einheitliche Maßstäbe in der EU, um die Sicherheit von Fluglinien zu bewerten. Cockpit-Sprecher Markus Kirschneck äußerte sich auch verwundert darüber, dass keine europäischen Linien auf der Liste stünden. Es dränge sich der Verdacht auf, hier sei nur „der kleinste gemeinsame Nenner“ gesucht worden.

Die Informationsmöglichkeiten und die Rechte der Passagiere sollen durch die Liste gestärkt werden. So müssen Reisebüros und Flughäfen künftig die Namen der gesperrten Airlines veröffentlichen. Hat ein Veranstalter eine Airline im Angebot, die später auf die Liste gesetzt wird, können die Kunden die Buchung rückgängig machen.

Für Touristen ist von der derzeitigen Liste vor allem Phuket Airlines aus Thailand von Bedeutung. Nur wenige der genannten Linien fliegen überhaupt EU-Länder an – eine davon ist Hewa Bora aus dem Kongo, das auf seinen Brüssel-Flügen nur noch ausgewählte Maschinen einsetzen darf. Luftfahrtexperten warnen allerdings davor, im Umkehrschluss alle Gesellschaften für sicher zu halten, die nicht auf der Liste stehen.

Alle drei Monate werden die Namen überprüft und gegebenenfalls ergänzt. Zwischendurch kann jederzeit ein Mitgliedsland, das bei einer Überprüfung gravierende Mängel festgestellt hat, die Erweiterung der Liste beantragen. Ist ein Luftfahrtunternehmen der Auffassung, dass es von der Liste gestrichen werden sollte, kann es sich erneut überprüfen lassen. Die EU-Kommission hat gestern betont, dass die Liste auch einen Anreiz für die betroffenen Gesellschaften bieten soll, ihre Standards zu verbessern. Sie hat technische Unterstützung für alle Länder und Airlines in Aussicht gestellt, die wieder europäische Flughäfen ansteuern wollen.

DANIELA WEINGÄRTNER