Republikanischer Wahlbetrug

MESCHEDE taz ■ Gegen 5.000 Euro hat das Amtsgericht Meschede das Verfahren gegen ein Mitglied „Republikaner“ eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Wahlbetrug vorgeworfen. Er habe Passanten über den Zweck ihrer Unterschriften-Abgabe getäuscht, als sie sich in Wahlvorschlagslisten eintrugen.

In diesem Verdacht standen die Rechtsextremen vor der vergangenen Landtagswahl in mehr als 25 Städten (taz berichtete). Laut Polizei wurden Listen für ein härteres Vorgehen gegen Sexualstraftäter ausgelegt, um die erforderlichen 100 Unterschriften zur Wahlzulassung zu bekommen. Die Republikaner durften trotzdem in allen 128 Wahlkreisen zur Landtagswahl antreten – erfolglos. Die Strafanzeigen wurden aufrechterhalten. MIB