Bei Einbürgerung „kein Änderungsbedarf“

SPD-Innenpolitiker halten neue Wissenstests für unnötig. Man habe schon genug Hürden für Migranten errichtet

Schon jetzt müssen Antragsteller ihre Verfassungstreue, Sprachkenntnisse und Geld vorweisen

BERLIN taz ■ Im Mai will Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit seinen Länderkollegen über neue Einbürgerungsregeln verhandeln. Ziel der Union ist es, ausführliche Wissenstests einzuführen. Nur wer sie besteht, soll Deutscher werden. Die SPD-Innenpolitiker lehnen dies bisher ab. „Wir sehen im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts keinen Änderungsbedarf“, sagte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy, der taz. Die Unionsforderungen nannte er „billige Wahlkampfrhetorik“.

Der SPD-Politiker kritisierte auch die Kanzlerin: Wenn Angela Merkel behaupte, Wissenstests seien nötig, damit Einbürgerungswillige einen deutschen Pass „nicht im Vorbeigehen“ erhalten, sei dies „fernab jeder realitätsnahen Beschreibung“. Edathy betonte: „Unter Rot-Grün wurden die Ansprüche und Hürden bereits deutlich erhöht.“ So habe die frühere Regierung etwa festgelegt, dass Einbürgerungswillige vom Verfassungsschutz überprüft werden können und dass sie ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ableisten müssen.

Weitere gesetzliche Neuregelungen seien unnötig, so Edathy. Sollten die Mitarbeiter in den Behörden Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Bekenntnisses von Antragstellern haben, seien sie jetzt schon angehalten, weitere Gespräche zu führen und Nachfragen zu stellen.

Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde zuletzt im Jahr 2000 geändert. Grundsätzlich Anspruch auf Einbürgerung haben seitdem alle Ausländer, die seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Neben ihrer Verfassungstreue müssen sie deutsche Sprachkenntnisse vorweisen. Voraussetzung zur Einbürgerung ist außerdem, dass die Antragsteller ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe selbst bestreiten können.

Automatischen Anspruch auf den deutschen Pass haben nur hier geborene Kinder von Migranten, die seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland leben. Als Erwachsene müssen sie sich dann entscheiden, ob sie Deutsche bleiben oder einen Pass aus dem Herkunftsland ihrer Eltern vorziehen. Das rot-grüne Vorhaben, einen „Doppelpass“ einzuführen, wurde nach heftigen Protesten der Union beerdigt. LKW