„Ein Zeichen der Hoffnung“

ASYLBEWERBER Niedersachsens Landesregierung reformiert die Regeln, nach denen die Härtefallkommission zu arbeiten hat. Kirchen und Verbände sind zufrieden

Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag die Reform der Härtefallkommission für Flüchtlinge beschlossen. Damit seien zahlreiche Forderungen der Kirchen und Verbände berücksichtigt worden, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD). Der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Landesbischof Ralf Meister, würdigte die Reform als „ein deutliches Zeichen der Hoffnung für Flüchtlinge, Asylbewerber und Asylbewerberinnen im Land Niedersachsen“.

Die Kommission prüft, ob dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die ausreisepflichtigen Personen den weiteren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Mit den neuen Bedingungen könne das Gremium mehr Menschlichkeit in seinen Entscheidungen walten lassen.

Der hannoversche Landesbischof zeigte sich erfreut, dass zahlreiche Reglementierungen aufgehoben wurden. Sie hätten der Kommission die Arbeit oft schwer gemacht.

Künftig sind den Angaben zufolge neun statt bisher acht stimmberechtigte Mitglieder in dem Gremium vertreten. Für eine positive Entscheidung reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden. Bislang waren fünf Ja-Stimme erforderlich.

Der niedersächsische Flüchtlingsrat darf ein stimmberechtigtes Mitglied vorschlagen. Das Innenministerium benennt einen stimmberechtigten Arzt mit psychotherapeutischer Erfahrung. Außerdem darf die Migrationsbeauftragte der Landesregierung, Doris Schröder-Köpf (SPD), beratend an den Sitzungen teilnehmen.

Außerdem darf ein Ersuchen nicht mehr wegen Bagatellstraftaten abgelehnt werden. Allerdings bleibt eine strafrechtliche Verurteilung ein Ausschlusskriterium. Auch wenn ein Ausreisetermin feststeht, darf die Kommission den Fall nicht annehmen. Allerdings werden die betroffenen Personen vorher informiert und erhalten eine Frist von zwei Mal vier Wochen für eine Eingabe bei der Härtefallkommission. Alle weiteren Gründe, nach denen die Kommission Eingaben ablehnen musste, wurden ersatzlos gestrichen.  (epd)