BURGER KING GEGEN GEWERKSCHAFT
: Klage wegen Rufschädigung

BERLIN | Die Burger King GmbH verklagt die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) wegen Rufschädigung auf Schadenersatz. Die NGG führe eine willkürliche „Verleumdungskampagne“ gegen die Fastfood-Kette, Gewerkschaftsfunktionäre würden „unwahre Tatsachenbehauptungen“ verbreiten, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Burger King sei so „erheblicher Reputationsschaden“ entstanden. Zuvor hatte die NGG 15 Verfahren gegen den Bulettenbrater in die Wege geleitet, die Gewerkschaft sah die Rechte von Arbeitnehmern in den Restaurants massiv verletzt. So wollte das Fastfood-Unternehmen die Aufhebung der Tarifverträge für die Mitarbeiter in rund 90 seiner insgesamt 700 Filialen in Deutschland erzwingen und sich mittels juristisch umstrittener Kündigungsverfahren zwölf seiner Betriebsräte entledigen. (taz)